Jahresbescheinigung - Steuerbescheinigung |
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Banken und Finanzdienstleister sind gesetzlich verpflichtet, über die Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen ihrer Kunden eine zusammenfassende Jahresbescheinigung zu erstellen. Darin werden alle für die Besteuerung relevanten Daten aufgelistet und somit auch das Ausfüllen der Anlage "KAP" erleichtert. Zu beachten ist allerdings, dass die Jahresbescheinigung nicht die Steuerbescheinigung für die Anrechnung von Kapitalertragsteuer ersetzt. Sind Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag und Solidaritätszuschlag einbehalten worden, muss der Steuerpflichtige die jeweilige Steuerbescheinigung zwingend seiner Steuererklärung beifügen. Zur Vermeidung von unnötigem Aufwand sollte mit der Bank die Erstellung einer Jahressteuerbescheinigung vereinbart werden. |
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