Neuregelungen der Bekanntmachungen bei der GmbH |
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Bekanntmachungen nach dem 1.4.2005 müssen zwingend auch im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen. Bekanntmachungen vor dem 1.4.2005 brauchen nicht mehr im elektronischen Bundesanzeiger wiederholt werden. Satzungsregelungen aus der Zeit vor dem 1.4.2005, die auf den Bundesanzeiger abstellen, sind nicht als eine zusätzliche Bekanntmachungspflicht in der Druckausgabe zu verstehen. Bestimmt die Satzung auch andere Bekanntmachungsblätter, ist der Satzung insoweit zu folgen. Zur Vermeidung von Unklarheiten sollte bei Satzungen nach dem 1.4.2005 darauf geachtet werden, dass der elektronische Bundesanzeiger festgelegt wird. |
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |