Kreditkündigung wegen unzureichender Offenlegung der Finanzlage des Kreditnehmers |
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Legt ein Kreditnehmer, aufgrund einer Vorlageaufforderung mit Fristsetzung und Kündigungsandrohung, die geforderten Unterlagen jedoch nicht vor, ist das Kreditinstitut berechtigt, das Kreditverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass zusätzlich ein Kontensollsaldo oder eine unregelmäßige Erfüllung der Tilgungsleistungen vorliegen muss. |
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