"Normale" GmbH kann nicht mit verändertem Musterprotokoll gegründet werden |
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Wird das für die GmbH-Gründung im vereinfachten Verfahren vorgesehene Musterprotokoll abgeändert, so finden die allgemeinen Vorschriften für eine "normale GmbH-Gründung" Anwendung. Bei Gründung einer GmbH im "normalen Verfahren" ist das Musterprotokoll keine Grundlage für den Nachweis der darin zusammengefassten Dokumente. Dies gilt auch dann, wenn eine "normale GmbH-Gründung" deswegen gegeben ist, weil das Musterprotokoll Abänderungen oder Ergänzungen über die im Rahmen der in den Musterprotokollen zugelassenen Alternativen hinaus enthält. |
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |