Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters |
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Der Beschluss über die Einziehung eines Geschäftsanteils ist jedoch dann nichtig, wenn infolge einer Unterbilanz bzw. einer darüber hinausgehenden bilanziellen Überschuldung bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung feststeht, dass die Gesellschaft eine geschuldete - sofort fällige - Abfindung nicht aus freiem Vermögen aufbringen kann. |
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